Fahrzeugexport innerhalb der EU – Voraussetzungen & Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Der Export von Fahrzeugen innerhalb der EU ist ausschließlich für registrierte Geschäftspartner vorgesehen. Für die Abwicklung benötigen wir die folgenden Unternehmens- und Nachweisdaten. Die Prüfung erfolgt vor Abschluss des Kaufprozesses.
Unternehmensnachweise
- Aktueller Handelsregisterauszug (DE/EN)
- Gewerbeschein (DE/EN)
- Steuernummer oder EU-USt-IdNr.
Firmendaten
- Firmenname
- Adresse & Telefon
- Website & E-Mail
Identitätsnachweis
- Zur Verifizierung der vertretungsberechtigten Person: Gut lesbare Kopie des Lichtbildausweises der Geschäftsführung
Vertragsunterlagen
- Unterzeichneter Kaufvertrag durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter des Unternehmens – rechtssichere Abwicklung.
Abholung & Vollmacht
- Vollmacht für die abholende Person (falls nicht Geschäftsführer/Eigentümer) – DE/EN
Zahlungsart
- Zahlung nur per Online-Überweisung vom Geschäftskonto. Bar- und Drittzahlungen ausgeschlossen.
Export nur für Geschäftskunden!
Voraussetzung ist die vollständige und prüfbare Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen.